Offene Badekur wieder Pflichtleistung

(ein Artikel aus der PNP vom 26.02.2021)

Diese Nachricht sorgt für ein gutes Stück Zuversicht: Im Juni kehrt die „offene Badekur“ als Pflichtleistung der Krankenkassen zurück.

PR-Bericht aus der PNP vom 26. Februar 2021

Nachfolgend der Text aus dem PNP-Artikel für Sie zur besseren Lesbarkeit:

Seit vielen Jahren war die „ambulante Vorsorgemaßnahme“, so der offizielle Begriff aus dem §23 SGB V, nur noch eine „Kannleistung“ – mit der Folge, dass die für die bayerischen Kurorte so wichtige Form der Kur kaum noch genehmigt wurde. Bemühungen, die Badekur wieder zur Pflichtleistung zu machen, gab es seit langer Zeit von verschiedensten Seiten, allen voran vom Bayerischen Heilbäderverband. Neue Fahrt nahm die Diskussion auf, als am Pfingstmontag 2020 in Bad Birnbach Kommunalpolitiker und zahlreiche Angehörige der Branche aus dem ganzen Bäderdreieck, von den Beherbergern über das Gastropersonal bis hin zu Therapeuten und Badeärzten, für die geordnete Wiedereröffnung nach dem ersten Lockdown im Rahmen einer Kundgebung auf die Straße gingen.

Es war damals quasi die erste Amtshandlung der neu gewählten Bad Birnbacher Bürgermeisterin Dagmar Feicht, die dabei von ihren Kollegen Jürgen Fundke aus Bad Griesbach und Tobias Kurz aus Bad Füssing unterstützt wurde. Die Appelle der drei Rathauschefs an die Politik blieben nicht ohne Widerhall. Schon damals sagten MdB Max Straubinger und Landtagsabgeordneter Martin Wagle ihre volle Unterstützung zu. Es folgten Taten. Gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kündigte Max Straubinger in einem PNP-Interview im Spätherbst die Rückkehr der Badekur an. Nun scheint das Projekt auf der Zielgeraden zu sein. „Am 26. Februar ist die erste Lesung im Bundestag“, sagte Max Straubinger. „Wenn alles planmäßig abläuft, steht es zum 1. Juni im Bundesgesetzblatt“, sagt der Politiker und sieht das Projekt „auf einem sehr guten Weg“. Es könnte im günstigsten Fall sogar noch etwas schneller gehen. „Das sind gute Nachrichten“, freut sich Bürgermeisterin Dagmar Feicht, die insbesondere Max Straubinger, Martin Wagle und Walter Taubeneder für ihren Einsatz dankt und nun auf eine unkomplizierte Beantragungs- und Genehmigungspraxis hofft. Der Impuls dazu sei wesentlich von Bad Birnbach ausgegangen, erinnert sie an die Kundgebung. Ähnlich wie vor einem Jahr brauche man nun aber auch verlässliche Öffnungsperspektiven. „Dass wir gute und belastbare Hygienekonzepte haben, konnten wir im vergangenen Sommer bereits eindrucksvoll beweisen“, sagt Feicht und pocht auf eine baldige, zeitgleiche Wiedereröffnung von Beherbergungsbetrieben, Gastronomie, Einzelhandel und vor allem der Rottal Terme. Das sieht auch MdB Max Straubinger so, denn: „Das eine kann ohne den anderen nicht, alles andere als eine komplette Öffnung würde nicht funktionieren“. Dabei weist er darauf hin, dass zeitgleich mit der Badekur auch dauerhaft der niedrige Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie über den 1.7.2021 hinaus gesichert wird.

Auch Walter Niedermeier vom Ring der Gastlichkeit sieht das so. Mit einer guten Wiedereröffnungsstrategie, konsequent umgesetzten Hygienekonzepten und eben Lichtblicken wie der Badekur sieht er eine gute Chance, erfolgreich auf den Markt zurückzukehren. „Hoffentlich mit so vielen Kolleginnen und Kollegen wie möglich, denn viele in unserer Branche wurde extrem hart getroffen“, so Niedermeier.

Dass man alles daran setzen werde, allen Anforderungen gerecht zu werden, unterstreicht die Leiterin der Rottal Terme. „Unsere Mitarbeiter und unsere Gäste sind schon im letzten Jahr sehr gut mit der Problematik umgegangen – und sie werden es auch in diesem Jahr wieder tun“, sagt sie. Von Seiten der Therme sei man auf jeden Fall bestens gerüstet.

Mit der Badekur alleine ist es freilich nicht getan – so jedenfalls die Meinung von Viktor Gröll, dem Leiter der Kurverwaltung. Das ländliche Bad wolle sich in jedem Fall weiter entwickeln und eine Vorreiterrolle einnehmen, sagt er mit Verweis auf das das erfolgreich mit der Ludwig-Maximilians-Universität entwickelte Anti-Stress-Programm „AGES – Aktiv gegen Erschöpfung und Stress“. Mit der Badekur und innovativen Konzepten entstehe eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. „Wenn die Arbeitsplätze gesichert werden, profitieren die Sozialversicherungssysteme. Wenn Menschen länger fit und gesund bleiben, werden diese geschont. Diese Rechnung wird aufgehen, sind sich Bürgermeisterin Dagmar Feicht und Walter Niedermeier einig.

Die Bemühungen um die Badekur blieben nicht unbeobachtet. „Ein langjähriger Gast aus dem Allgäu hat mir geschrieben, dass er mit seiner Frau sofort die Koffer packt und nach Bad Birnbach fährt, sobald es die Badekur wieder gibt“, erinnert sich Max Straubinger an Zuspruch, der auch von Seiten der Gäste an ihn herangetragen worden ist.

Stichwort Badekur:

Bei der sogenannten ambulanten Vorsorgemaßnahme kann ein Gast in der Regel einen dreiwöchigen Kuraufenthalt in einem Kurort seiner Wahl verbringen. Ein sogenannter Kurmittelscheck sichert die Kostenübernahme der therapeutischen Leistungen in Höhe von 90 Prozent. Die Kosten für den Badearzt, der die Kur fachlich begleitet und die Verordnungen vornimmt, werden komplett übernommen, ebenso wie sogenannte kuortbegleitende Maßnahmen, z.B. spezielle Entspannungs- oder Ernährungsprogramme. Wichtig: Bei der Badekur kann der Badearzt auch das ortsgebundene Heilmittel verordnen, im Falle der niederbayerischen Heil- und Thermalbäder also etwa Anwendungen in den heilenden Fluten der Thermen. Die Übernachtungskosten trägt der Versicherte, wobei viele Kostenträger Zuschüsse zahlen.

Stichwort Kompaktkur:

Eine Sonderform der Badekur ist die sogenannte Kompaktkur. Während bei der Badekur kein fester Ablauf definiert ist, gibt es hier klare Konzepte und festgelegte Abläufe – das ist wichtig bei Programmen wie „AGES – Aktiv gegen Erschöpfung und Stress“. Bei AGES dauert der Erstaufenthalt zwei Wochen, nach einem halben Jahr erfolgt ein Auffrischungskurs, der den Erfolg dauerhaft sichert, wie die Studie der LMU bestätigt hat. Die Kompaktkur kann als solche beantragt und genehmigt werden. Aber auch eine genehmigte „Ambulante Vorsorgemaßnahme“ kann durch den Badearzt in eine Kompaktkur umgewandelt werden. Quelle: PNP