Die offene Badekur oder ambulante Vorsorgemaßnahme zum Wohle Ihrer Gesundheit
Es gibt sie nach wie vor – die offene Badekur oder ambulante Vorsorgemaßnahme.
Im Sozialgesetzbuch § 23 SGB 5 ist Ihr Anspruch weiterhin festgeschrieben.
Wie Sie sicher wissen, haben die Krankenkassen in den letzten Jahren enorme Überschüsse erzielt. Sie sollten diese Situation ausnützen. Es steht Ihnen zu. Ein dreiwöchiger Aufenthalt im Rahmen einer offenen Badekur inklusive Anwendungen kostet Sie von April bis Oktober
… und so geht es:
Sie gehen zum Hausarzt: Dieser stellt Ihren Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse prüft den Antrag und sofern der Antrag genehmigt wird – wird Ihnen ein Badekurscheckheft ausgestellt. Für Sie ist somit alles getan, den Rest übernehmen wir.
Wir vereinbaren:
- Ihren Badearzttermin
- Ihre Massage- und KG-Termine
- Ihre Termine in der Rottal Terme
Alle Anwendungen (außer Thermalbaden) können Sie in unserer hauseigenen Massage- und Krankengymnastikpraxis machen. Wir rechnen die Rezepte mit Ihrer Krankenkasse direkt ab. Sie müssen nur noch die 10% Eigenanteil bezahlen. Keine Praxisgebühr beim Badearzt!
Und wenn die Kur abgelehnt wird?
Rufen Sie uns unter Tel. 08563/9700 an. Wie Sie trotz Kurablehnung von Ihrer Krankenkasse die Anwendungen erstattet bekommen, erfahren Sie im Detail von uns.
Für Alle, die keine Möglichkeit haben Ihre Krankenkasse zu beanspruchen, haben wir natürlich auch Möglichkeiten. Tun Sie sich was Gutes. Informieren Sie sich hier über unsere private Badekur …