Es gibt – brandaktuell – tolle Neuigkeiten für alle Kur-Urlauber und somit für Ihre Gesundheit! Die ambulante Vorsorgemaßnahme (früher „offene Badekur“) ist seit 1. Juni 2021 wieder Pflichtleistung (§ 23 SGB V) der Krankenkassen. Das heißt, sie kann wieder – wie früher – direkt von Ihrem Hausarzt verschrieben werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die daraus für Sie entstehen!

Und was ist eine offene Badekur?
Die offene Badekur oder ambulante Vorsorgemaßnahme dient der Gesundheitsvorsorge, soll aber auch schon bestehende Symptome lindern. Sie vereint medizinische Vorsorge mit Urlaub und Entspannung. Bei einer offenen Badekur steht die Prävention im Vordergrund. Ihre Fitness und Gesundheit sollen erhalten bleiben, sodass Sie dauerhaft schmerzfrei und auch mental stabil bleiben. Mithilfe einer Vorsorgekur werden Probleme schon früh und bevor sie sich drastisch verstärken, angegangen. Eine weitere Schwächung wird durch einen Orts- und Klimawechsel verhindert. Verbunden mit passenden Kuranwendungen sind Ihre Beschwerden innerhalb nur weniger Wochen gelindert.
Offene Badekur beantragen:
Offene Badekuren stehen allen Versicherten (sowie den mitversicherten Familienmitgliedern) aller gesetzlicher Krankenkassen wie AOK, Barmer, TK, DAK usw. zu – unabhängig vom Alter!
Ich empfehle Ihnen, möglichst rasch einen Termin mit Ihrem Hausarzt zu vereinbaren, um Ihre Badekur in die Wege zu leiten. Ihr Rücken und Ihre Wirbelsäule werden es Ihnen danken!
Und so geht’s …
Teilen Sie Ihrem Hausarzt Ihren Kurwunsch mit.
Ihr Arzt reicht den Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse ein.
Ihre Krankenkasse prüft den Antrag. Da die Badekur wieder zur Pflichtleistung wurde, kann er kaum mehr abgelehnt werden.
Buchen Sie nun Ihren Kururlaub bei uns im ApartHotel am Sonnenhügel.
Ab hier übernehmen wir für Sie: Wir vereinbaren für Sie Ihren Badearzttermin, Ihre Massage- und Krankengymnastiktermine sowie Termine in der Rottal Terme.
Ein kleines Rechenbeispiel:
21 ÜN inkl. Anwendungen (z. B. Massagen, Fango, Krankengymnastik) und Thermalbaden
21x Zimmerpreis (€ 52,– p. P./Tag)
in der Hauptsaison: € 1.092,–
in der Nebensaison (21=17): € 884,–
Zuschuss Krankenkasse (z. B. AOK)* − € 336,–
Ihr Eigenanteil
In der Hauptsaison: € 756,–
In der Nebensaison: € 548,–
* Viele Krankenkassen bezuschussen Ihre Übernachtung, ca. 85 % der Krankenkassen zahlen dabei € 13,– pro Tag/Person, bei der AOK z. B. erhalten Sie € 16,–.